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Bei der gepäckausgabe habe ich eine beschädigung meines gepäckstücks bemerkt. Was kann ich tun?
Bei der Entgegennahme Ihres Gepäckstücks vom Frachtträger müssen Sie es unbedingt auf Unversehrtheit überprüfen. Im Falle einer Beschädigung ist am Ankunftsort eine Reklamation an den Frachtträger zu stellen (der gegen Beschädigung des Gepäcks von Passagieren versichert ist), ggf. noch vor Passieren des Zolls. Liegt Ihrer Ansicht nach ein Produktionsfehler vor, müssen Sie den Artikel samt ausgefülltem Garantieschein und Kaufbeleg an das nächste Servicecenter schicken.